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Endlich kommt die Kulturhalle in Ormesheim!

  

Die Gemeinde Mandelbachtal plant schon seit geraumer Zeit die Errichtung einer neuen Kulturhalle in Ormesheim. Unklar war bisher die Finanzierung dieser Halle, die im Rahmen eines Multifunktionskomplexes (in Kombination mit Rathaus) realisiert werden sollte. 

 

Da eine Förderung für den Neubau des Rathaus nicht gegeben war und die Kulturhalle für die Vereine, Bürger und Bürgerinnen dringlich ist, ist es notwendig die Kulturhalle in einem 1. Bauabschnitt vorab zu errichten.

 

Innenminister Reinhold Jost hatte als Vorgabe gemacht, die bisherigen kalkulierten Kosten von mehr als 8 Millionen Euro auf eine Obergrenze von ca. 6 Millionen Euro zu reduzieren. Diese Prüfung wurde von der Verwaltung beauftragt und es ist gelungen, die Kosten auf 6 Millionen zu senken und gleichzeitig den Nutzungsanforderungen und der Funktionalität der Halle gerecht zu werden. Die Einsparung war vor allem deshalb möglich, weil die neue Kulturhalle als Ersatzbau zum „Saal Niederländer“ auf eine vergleichbare Größe angepasst wurde.


In der Sitzung des Gemeinderates am 24. April 2024 wurde die Umsetzung dieses abgespeckten Vorhabens beschlossen. Die Errichtung der neuen Kulturhalle wird voraussichtlich ca. 6 Millionen Euro kosten. Finanzielle Unterstützung wurde der Gemeinde Mandelbachtal in der Sitzung am 24. April 2024 von Herrn Innenminister Jost in Höhe von 5 Millionen Euro zugesichert, der es sich nicht nehmen ließ, die gute Botschaft während der Sitzung an die Gemeinde Mandelbachtal persönlich zu überbringen.


Nun kann zunächst mit der Ausschreibung für die Auswahl der Fachplaner begonnen werden. Weitere Informationen folgen ...
 

 concert-852575_1280Bild von Jensie De Gheest auf Pixabay

  


Öffnung Briefwahlbüro Gemeinde Mandelbachtal 
Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 

 

Für die Europa- und Kommunalwahlen im Gebiet der Gemeinde Mandelbachtal wird ab Montag, 13. Mai 2024, im Rathaus, Kleiner Sitzungssaal, 1. OG, Theo-Carlen-Platz 2, ein Briefwahlbüro eingerichtet. Der Zugang ist barrierefrei. Unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung, des Personalausweises oder Reisepasses, kann ein Antrag auf Briefwahl gestellt und es kann direkt gewählt werden.

 

Der Wahlscheinantrag (Briefwahlantrag) kann hier auch online gestellt werden.

 

Ein Antrag kann auch durch persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro oder schriftlich, aber nicht telefonisch, gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Die entsprechenden Unterlagen werden sofort ausgehändigt. Es besteht auch die Möglichkeit direkt zu wählen. 

 

1.) Folgende Öffnungszeiten werden angeboten bzw. sind gesetzlich vorgeschrieben:

Montag bis Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr 

Montag und Donnerstag: 13.00 – 15.30 Uhr                                      

Mittwoch: 13.00 – 17.30 Uhr

Am Freitag, 7. Juni 2024: 8.00 – 18.00 Uhr (durchgehend)

 

und im Falle einer Stichwahl für die Landrätin/den Landrat zusätzlich

Am Freitag, 21. Juni 2024: 8.00 – 18.00 Uhr (durchgehend)

 

2.) Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, können ihnen bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 8. Juni 2024), 12.00 Uhr, neue Wahlscheine erteilt werden.

 

3.) Nur für die unter 2.) genannten Fälle ist das Briefwahlbüro am Samstag, 8. Juni 2024 von 10.00 – 12.00 Uhr und am Sonntag, 9. Juni 2024 von 13.00 – 15.00 Uhr geöffnet.

 

4.) Schriftliche Briefwahlanträge müssen persönlich unterschrieben werden

Wer einen Wahlscheinantrag (Briefwahlunterlagen) in schriftlicher Form stellt, z.B. über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, muss diesen zwingend auch persönlich unterschreiben, auch wenn eine Unterschrift z.B. bei einem E-Mail-Antrag oder über das elektronische Portal auf der Internetseite der Gemeinde Mandelbachtal unterbleibt. Es wird daher um entsprechende Beachtung gebeten. Die Bediensteten des Wahlamtes stehen für Hilfestellungen gerne persönlich im Rathaus oder auch telefonisch unter Telefon 06893/809-249, -245, zur Verfügung.

 

5.) Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindewahlleiterin vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

Online-Wahlscheinantrag hier

 


 

Meldeamt und Führerscheinstelle nur mit Termin

Ohne Termin: Abholen von beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Bei uns ist es auch jederzeit möglich, eine neue Pin für den elektronischen Personalausweis zu bekommen. 

 

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie nun auch bequem von zu Hause aus beantragen. Nähere Infos finden Sie hier


Müll-Abfuhrkalender 2024

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